Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB`s)

Vorbemerkungen:

Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachstehend kurz „AGB“ oder „Bedingungen“ genannt) gelten für alle zu erbringenden Lieferungen und Leistungen der K&S Autoteile GmbH (nachstehend „K&S” oder „Verkäufer „genannt) gegenüber Kunden (nachstehend auch „Käufer“ genannt).

Angebot, Auftragsbestätigung, Annahmeerklärung und das Kaufgeschäft selbst, so wie es in den jeweils abgegeben Erklärungen enthalten ist, unterliegen den Bestimmungen der hier vorliegenden AGB. Dies gilt auch für künftige Kaufverträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Diese AGB gelten ausschließlich.

Allen entgegenstehenden Verkaufs-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass der Verkäufer diesen ausnahmsweise schriftlich zustimmt. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis der Verkaufs-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich.

§ 1 Begriffsbestimmungen

Während der gesamten Geschäftsbeziehung sowie innerhalb der vorliegenden AGB sollen folgende Begriffe die nachfolgend beschriebene Bedeutung haben:

Verbraucher: Unter einem „Verbraucher“ im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer: Ein „Unternehmer“ ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt

Fristen: Sämtliche in diesen Bedingungen angegebenen Fristen für Lieferungen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Preise: Sämtliche in diesen AGB genannten Preise verstehen sich als Nettopreise ab Lager in Euro, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und der Kosten für Verpackung und Versand.

Lager: Das Lager derjenigen – am Schluss dieser AGB abschließend aufgeführten – Filiale des Verkäufers, welches sich am nächsten an dem Verkäufer mitgeteilten Geschäfts- oder Wohnsitz des Kunden befindet.

§ 2 Angebote und Auftragsbestätigungen

1. Unsere Angaben in Prospekten, Katalogen, Preislisten und ähnlichen Druck oder elektronischen Erzeugnissen sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2. Angebote von Kunden, die grundsätzlich schriftlich erfolgen sollen und ein bindendes Angebot darstellen, können von dem Verkäufer innerhalb einer Woche nach Zugang (durch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung und Rechnungsstellung) angenommen werden. Ein verbindliches Vertragsverhältnis kommt erst durch die vorstehende Annahme der bestellten Artikel zustande.

3. Fahrzeughersteller-Nummern (Orig.-Nr.) dienen nur zum Vergleich und dürfen nicht gegenüber Endverbrauchern verwandt werden.

§ 3 Lieferung

1. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere das Transportunternehmen, den Versandweg und die Verpackung) selbst zu bestimmen.

2. Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde (vgl. auch § 1 dieser AGB), Verbindliche und unverbindliche Liefertermine und Lieferfristen sind schriftlich anzugeben. Sie beginnen mit Vertragsschluss. Der Käufer kann 14 Tage nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Zeit zu liefern.

3. Der Verkäufer hält eine Lieferfrist ein, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf zum Versandt gebracht wurde oder dem Käufer die Versand- bzw. Abholbereitschaft mitgeteilt wurde.

4. Wird der Verkäufer aufgrund eines Umstandes, den er oder ein Erfüllungsgehilfe zu vertreten hat, daran gehindert, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Lieferverzug), haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen; in jedem Fall ist eine Mahnung des Käufers erforderlich, um den Lieferverzug zu begründen. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. § 7 dieser AGB bleibt unberührt.

5. Höhere Gewalt und Ereignisse, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen den Verkäufer die Lieferung oder Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Derartige Umstände wird der Verkäufer dem Käufer unverzüglich unter Angabe eines voraussichtlichen Liefertermins mitteilen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 3 Monaten, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Bereits erhaltene Gegenleistungen sind in diesem Fall unverzüglich zu erstatten.

6. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus vom Käufer zu vertretenen Umständen, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

7. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.

§ 4 Gefahrenübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht spätestens mit deren Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über.

2. Für den Fall, dass der Käufer Verbraucher ist, geht die Gefahr bei Versendung der Sache mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über, wenn dieser eine der vorgenannten Personen oder Anstalten mit der Ausführung der Versendung beauftragt hat und der Verkäufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat. Anderenfalls bleibt es bei vorstehender Ziffer 1 Satz 1.

§ 5 Sachmängelhaftung; Verjährung

1. Soweit der Kunde Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

2. Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt abweichend:

a) Die Ware ist vertragsgemäß, wenn sie im Zeitpunkt des Gefahrübergangs von der vereinbarten Beschaffenheit nicht oder nur unerheblich abweicht. Insbesondere Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Kaufgegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet werden.

b) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Mängelansprüche bestehen nur, wenn Mängel unverzüglich schriftlich gerügt werden. Versteckte Mängel, die erst später in Erscheinung treten, müssen unverzüglich nach Ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden. In jedem Fall müssen Mängel innerhalb von einem Tag gerügt werden. Der Kunde hat dem Verkäufer dabei unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben.

c) Der Verkäufer wird bei Vorliegen eines Mangels nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder durch Nachbesserung leisten. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn der Verkäufer ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so kann der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Frist zur letzten Nacherfüllung setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf er den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten kann. Rechte auf Schadensersatz stehen ihm nur nach den weiteren Bestimmungen dieser AGB zu.

d) Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie gegebenenfalls Aus- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Anderenfalls kann der Verkäufer vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

e) Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr, soweit nicht die Tatbestände der §§ 438 Abs.1 Nr. 2, 479, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB erfüllt sind; dann gilt die gesetzliche Frist. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Nachbesserungen und Ersatzlieferungen lassen die Verjährungsfrist nicht neu beginnen.

§ 6 Sonstige Haftung

1. Der Verkäufer haftet soweit sich aus vorstehendem § 6, der die Mängelrechte für Lieferungen und Leistungen abschließend regelt und sonstige Mängel- und Schadensersatzrechte jeglicher Art und ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Rechts, insbesondere wegen Pflichtverletzung aus einem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden ausschließt, oder sonstigen Bestimmungen dieser AGB nichts anderes ergibt – nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

3. Sofern der Schadensersatzanspruch auf einer schuldhaft unterlassenen Mangelbeseitigung beruht, ist er im Hinblick auf Ein- und Ausbaukosten sofern diese geschuldet werden der Höhe nach auf die entsprechenden Sätze der DAT/Schwacke-Liste begrenzt.

4. Höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Umstände wie Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht durch den Verkäufer schuldhaft herbeigeführt worden sind, berechtigen nicht zum Schadensersatz.

5. Im Fall eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montage beruht, besteht eine Sachmängelhaftung des Verkäufers nur, wenn die Montage bzw. der Einbau der verkauften Sache fachkundig durchgeführt wurde. Die fachkundige Durchführung hat der Käufer darzulegen und zu beweisen. Ist zur Überprüfung der Mangelhaftigkeit die Einsendung des Liefergegenstandes an das Lieferwerk erforderlich, so erfolgt die Nachlieferung unter dem Vorbehalt, dass die Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes durch das Lieferwerk bestätigt wird. Die Ersatzlieferung erfolgt in einem solchen Falle nur gegen Rechnungsstellung. Bei allen Einsendungen oder Rücksendungen ist der Lieferschein (Packzettel) beizufügen. Die aus Anlass einer nicht gerechtfertigten Mangelrüge erwachsenden Kosten trägt der Käufer.

§ 7 Zahlung

1. Der Kaufpreis ist mit Vertragsschluss fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung ohne Abzug zu zahlen.

2. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Verkäufer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Verkäufers auf den kaufmännischen Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB) unberührt.

3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Lieferungen an Kunden nur per Nachnahme oder gegen Vorkasse vorzunehmen.

4. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist der Verkäufer berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen von der vorherigen Zahlung der Kaufpreise oder der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen. Kommt der Kunde der Vorleistungspflicht wegen Vermögensverschlechterungen nicht nach, so kann der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Käufer eigene oder fremde Akzepte erfüllungshalber gegeben hat, und zwar ohne Rücksicht auf die Laufzeit derselben.

5. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Zahlungen des Kunden werden gemäß § 366 BGB angerechnet. Bestehen neben einer Hauptschuld Kosten- oder Zinsansprüche, so wird die Zahlung stets zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und erst danach auf die Hauptforderung angerechnet.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Die Kaufsache bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware). Der Kunde ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Wird von dritter Seite durch Pfändung oder auf andere Weise das Eigentum des Verkäufers beeinträchtigt, so ist der Kunde verpflichtet, den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten. Die Kosten von Interventionen gegenüber Dritten trägt der Kunde. Ist der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor.

2. Der Käufer ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages der von ihm geschuldeten Kaufpreisforderung (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen; der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letztgenannten Umstände eingetreten, hat der Käufer auf Verlangen des Verkäufers diesem gegenüber allen Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderungen erforderlich sind und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den betreffenden Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.

3. Die Verarbeitung gelieferter Waren durch den Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Waren. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für den Verkäufer.

4. Für den Fall, dass der Wert der Sicherheiten des Verkäufers die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

§ 9 Warenrücknahme

Laut Bestellung ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nicht später als 10 Tage nach Lieferung und nur im Ausnahmefall, der unserer ausdrücklichen Zustimmung bedarf, zurückgenommen werden. Ist dies der Fall, und befindet sich die Ware in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand und in Originalverpackung, wird eine Gutschrift erteilt, bei der min. 20% des Warenwertes als       Wiedereinlagerungsgebühr in Abzug gebracht wird.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort ist der Ort des Geschäftssitzes des Verkäufers.

2. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

3. Sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes des Verkäufers. Wir sind jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.

4. Sollten Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden und/oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen werden die Parteien diejenige wirksame Regelung nachträglich aufnehmen, die dem verfolgten Regelungszweck so weit wie möglich entspricht.

§ 11 Ausnahmen und mündliche Zusagen

Ausnahmen und mündliche Zusagen sind nur rechtsverbindlich, wenn sie unter Bezug auf unsere Auftragsbestätigung schriftlich durch uns bestätigt werden. Für weitere Bestellungen findet sie grundsätzlich keine Anwendung.

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